Die Verwaltung der etablierten Universität Witten-Herdecke bat uns den Erwerb von Grundstücken für eine Erweiterung des Campus zu prüfen. Im Zusammenhang damit haben wir die Festsetzungen aus dem bestehenden Bauplanungsrecht mit den neuen städtebaulichen Vorstellungen der Stadt abgeglichen und Hinweise für den Rückbau der aufstehenden Bausubstanz gegeben.